Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Für sämtliche zwischen der blanq GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, sofern der Auftraggeber diesen nicht unverzüglich nach ihrem Zugang widerspricht.
(2) Sollte eine der nachfolgenden Bedingungen vom jeweiligen Angebot abweichen, hat das individuelle Angebot stets Vorrang.
§2 Vertragsschluss
(1) Nach Angebotsanforderung durch den Auftraggeber sendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot. Die vorliegenden AGB sind Bestandteil des Angebots.
(2) Der Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer per Brief, Fax oder E-Mail zustande.
§ 3 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot enthaltenen Leistungen des Auftragnehmers. Weitere Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Parteien einigen sich in Textform über eine Leistungserweiterung und Mehrvergütung.
§ 4 Erstellung & Konzeption
(1) Nach Erhalt der Auftragsbestätigung, erstellt der Auftragnehmer zu den im Angebot enthaltenen Leistungen einen Konzeptvorschlag. Die Anzahl der Konzeptvorschläge richtet sich nach dem Angebot.
(2) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen hat der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen ab dessen Erhalt gegenüber dem Auftragnehmer in Textform freizugeben oder Entwurfsänderungen/Nachbesserungen zu verlangen.
(3) Lehnt der Auftraggeber die Konzeptvorschläge, nach jeweils geänderten Wünschen des Auftraggebers öfter, als die im Angebot geschuldete Anzahl ab, so hat der Auftragnehmer das Recht, den Vertrag zu kündigen und für die Konzeptentwicklungsphase eine anteilig vereinbarte oder angemessene Vergütung zu verlangen.
(4) Nach Freigabe des Konzepts erstellt der Auftragnehmer anhand dieses Konzepts das angebotene Werk.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle zur Entwicklung des Werkes erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig zu übermitteln und Änderungswünsche rechtzeitig zu äußern.
(2) Spätestens nach Erstellung des Konzepts hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche zur Erstellung des Werkes erforderlichen Inhalte zur Verfügung zu stellen.
(3) Zu den erforderlichen Inhalten gehören je nach Auftrag und Wünschen des Auftraggebers insbesondere und nicht abschließend: Texte, Bilder, Strukturen.
(4) Der Auftraggeber hat bei sämtlichen übermittelten Inhalten dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen und insbesondere keine Rechte Dritter verletzen.
§ 6 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das zeitlich unbeschränkte und ausschließliche Nutzungsrecht an den von ihm erstellten Werken ein, sofern in dem Angebot keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Sofern sich aus dem jeweiligen Angebot nichts anderes ergibt, sind alle Rechte an dem Werk nicht übertragbar.
(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Werke mit anderen Werken auszuwerten, sie zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder sie zu löschen, durch andere Auftragnehmer umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprache zu übersetzen, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.
§ 7 Beschaffung von Internetdomain und Webspace
(1) Soweit nicht explizit anders beauftragt, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass er über eine funktionsfähige Internetdomain und Webspace verfügt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Auftraggeber gewünschte Internetdomain verfügbar ist.
(2) Ferner hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass der jeweilige Webspace-Provider das beauftragte Format und die technische Umsetzung unterstützt.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, wenn das geschuldete Werk nicht technisch mit dem Webspace kompatibel ist, sofern das Werk den vereinbarten Vorgaben entspricht.
§ 8 Vergütung und Fälligkeit
(1) Die Vergütung bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot.
(2) Für Tätigkeiten, die über die Leistungen des jeweiligen Angebots hinausgehen, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Mehrvergütung. Der Auftragnehmer weist vorab auf eine Mehrvergütung hin.
(3) Die Vergütung wird mit (Teil-)Abnahme des Werkes fällig.
(4) Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 9 Abnahme und Zahlung
(1) Nach Fertigstellung des Werkes ist der Auftraggeber verpflichtet, das Werk innerhalb von fünf Werktagen in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) abzunehmen, sofern das Werk den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Konzept entspricht. Die Abnahme darf nicht mit der Begründung verweigert werden, dass das Werk nicht den gestalterischen oder ästhetischen Vorstellungen des Auftraggebers entspricht. Der Auftraggeber gesteht dem Auftragnehmer insofern ausdrücklich künstlerischen Freiraum bei der Gestaltung der in Auftrag gegebenen Arbeiten zu.
(2) Erfolgt nach vorheriger Mahnung, innerhalb von zehn Werktagen nach Fertigstellung des Werkes keine Abnahme, so gilt das Werk als abgenommen.
(3) Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile des Werkes zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen. Die Teilabnahme hat durch den Auftraggeber zu erfolgen, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Konzept entspricht.
(4) Einmal abgenommene Teile des Werkes können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderungen verlangt werden, soweit keine Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte.
(5) Der Auftragnehmer stellt nach erfolgter Abnahme eine entsprechende Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.
§ 10 Terminabsprachen und Kündigung
(1) Frist- und Terminabsprachen sind, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, grundsätzlich schriftlich festzuhalten.
(2) Die Nichteinhaltung eines Termins ist für den Auftragnehmer unschädlich, soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten, insbesondere unterlassener Mitwirkungspflichten sowie Obliegenheiten durch den Auftraggeber beruht.
(3) Der Vertrag kann vom Auftraggeber bis zur Fertigstellung jederzeit gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen. Der Auftragnehmer muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
(1) Es finden die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften der §§ 633 ff. BGB Anwendung.
(2) Für die Umsetzung von Webdesigns auf freien Anwendungen, wie z.B. Wordpress, übernimmt der Auftragnehmer grundsätzlich keine Haftung für Fehler, die sich aus Fehlern der Software oder fehlenden Softwareupdates ergeben.
(3) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die von ihm selbst erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von ihm eingebrachten Ideen zur Konzeption nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreift.
(4) Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen ihn in Folge der Rechtsverletzung geltend machen.
(5) Für Verletzungen des Wettbewerbsrechts und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption des Werkes beruhen, haftet der Auftragnehmer nur, wenn sie durch die spezielle Ausgestaltung des Werkes entstanden sind und auf von ihm eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die auf dem Geschäftsmodell des Auftraggebers beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht.
(6) Im Übrigen haftet der Auftragnehmer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet der Auftraggeber für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall haftet der Auftragnehmer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Fremdleistungen
Soweit der Auftragnehmer auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber diesen von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten ebenso frei, wie von daraus resultierender Haftung.
§12 Eigenwerbung
(1) Sofern der Auftraggeber der Eigenwerbung nicht widerspricht, erklärt er sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die für den Auftraggeber erstellten Werke als Referenz in dessen öffentlichem Webportfolio ausstellt bzw. in sonstigen Werbemitteln als Referenz anführt.
(2) Im Falle der Websiteerstellung wird dem Auftragnehmer ebenso eine Veröffentlichung der entsprechenden URL zu Referenzzwecken gestattet.] Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer außerdem, an angebrachter Stelle einen Urhebervermerk sowie einen Link auf die eigene Website, auf der erstellten Website anzubringen.
§13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hannover.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Hannover, den 01. Januar 2019